LAURETANA und Too Good To Go – oft länger gut!

Lebensmittelverschwendung ist Ressourcenverschwendung. In einer Zeit, wo die Rufe nach einem bewussteren Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen immer lauter werden, entwickelt die Initiative „Too good to go“ kreative Ideen, um ein Umdenken anzuregen.

ImageLauretana - oft länger gut!

Das türkise Symbol von Too good to go ist inzwischen schon an vielen Supermärkten, Bäckereien und Restaurants zu sehen. Artikel, die kurz vor dem Ablaufdatum stehen oder aus anderen Gründen unverkäuflich sind, werden von mitmachenden Betrieben auf der Too Good To Go App zu einem stark reduzierten Preis angeboten – meist in Form von „Überraschungstüten“ gefüllt mit bunt zusammengewürfelten Köstlichkeiten.

Gerade bei Backwaren und Frischeprodukten wie Fleisch, Obst, Gemüse und Milchprodukten können so unzählige wertvolle Lebensmittel vor der Tonne gerettet werden.

Oft länger gut

Wer wirft schon eine Waschmaschine weg, sobald die Garantie erlischt? Wohl niemand – genau das passiert aber tagtäglich mit endlos vielen Lebensmitteln, die eigentlich noch problemlos verzehrt werden könnten!

Laut Too Good To Go ergeben sich 10% der Lebensmittelverschwendung daraus, dass Menschen das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, als „Verbrauchsdatum“ verstehen. Dabei ist dieses eigentlich eine Art „Herstellergarantie“ – es besagt, bis zu welchem Datum ein Produkt seine Eigenschaften behält, jedoch nicht, ob es auch danach noch zum Verzehr geeignet ist. In anderen Worten: Bis zum Ablauf des MHD garantiert der Hersteller, dass dieses Produkt tatsächlich bedenkenlos konsumiert werden kann, jedoch kann die tatsächliche Haltbarkeit weit über diese Garantie hinausgehen.

2022 hat sich LAURETANA – Das leichteste Wasser dazu entschlossen, diese Initiative zu unterstützen. Dieses kostbare, reine und natürliche Gut soll nicht verschwendet werden! Daher: Zuerst schauen, riechen, schmecken, statt übereilt wegschütten!*

*Wir weisen darauf hin, dass die Produktgarantie und -haftung nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums erlischt.